Mittwoch, 26. Februar 2014

Hassprediger an die Macht!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die 3%-Hürde für die Europawahl nicht verfassungsgemäß ist. 
http://www.tagesschau.de/inland/drei-prozent-huerde102.html
Ich halte das für bedenklich, da dies radikalen Splitterparteien wie der FDP nur eine Chance gibt wieder mit einem ihrer verblendeten Hassprediger in ein Parlament einzuziehen. Ich halte das für extrem demokratiefeindlich. 

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